Gesetze und Vorschriften
Die Lösungen von 4Allbrands gelten als medizinische Hilfsmittel und werden in persönlicher Schutzausrüstung getragen. Daher gibt es zwei Typen von Verordnungen, die wir einhalten müssen.
PSA
Orthopädische Schuheinlagen (auch Stützeinlagen oder podotherapeutische Sohlen genannt) und semi-orthopädische Schuheinlagen werden in Berufs- oder Arbeitssicherheitsschuhen getragen und gelten als persönliche Schutzausrüstung. Das bedeutet, dass sie der europäischen Verordnung EU/2016/425 für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) genügen müssen. Alle Schuheinlagen von 4Allbrands werden von einem akkreditierten Prüfinstitut gemäß der Norm EN-ISO 20345:2022 für Sicherheitsschuhe oder der Norm EN-ISO 20347:2022 für Berufsschuhe ohne Zehenschutzkappe getestet und geprüft, um zu gewährleisten, dass sie diese Anforderungen erfüllen.
MDR
Orthopädische und semi-orthopädische Schuheinlagen sind medizinische Hilfsmittel, da sie (präventiv) gegen verschiedene Arten von Fußbeschwerden helfen. Daher müssen sie die Anforderungen der europäischen Verordnung EU/2017/745 für Medizinische Hilfsmittel (MDR) erfüllen. Aus diesem Grund sind alle Schuheinlagen von 4Allbrands gemäß dieser Verordnung zertifiziert.
Unsere 4Allbrands-Lösungen sind außerdem als medizinische Hilfsmittel in der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte EUDAMED mit einer eigenen SRN registriert. Diese SRN kann bei unseren Mitarbeitern erfragt werden.
Was können wir für Sie tun?
Möchten Sie erfahren, was 4Allbrands für Sie tun kann? Dann füllen Sie das nebenstehende Kontaktformular aus. Einer unserer Mitarbeiter wird schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen aufnehmen.