Gesetze und Vorschriften
Die Konzepte von 4Allbrands sind Medizinprodukte, die regelmäßig in Kombination mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) verwendet werden. Aus diesem Grund entsprechen unsere Schuheinlagen den Anforderungen beider relevanter Verordnungen.

PSA
Berufs- und Arbeitssicherheitsschuhe fallen unter die Kategorie der persönlichen Schutzausrüstung. Das Tragen von (semi-)orthopädischen Schuheinlagen in diesem Schuhwerk kann die Schutzeigenschaften des Schuhs beeinflussen. Daher muss die gesamte Kombination aus Schuheinlage und Berufs- oder Arbeitssicherheitsschuh der europäischen PSA-Verordnung EU/2016/425 entsprechen.
Um Ihre Sicherheit und die offizielle Zertifizierung zu gewährleisten, werden 4Allbrands Schuheinlagen von einem akkreditierten Institut gemäß den geltenden Normen für das jeweilige Schuhwerk geprüft. Ob Sie Arbeitssicherheitsschuhe (EN-ISO 20345:2022) oder Berufsschuhe ohne Schutzkappe (EN-ISO 20347:2022) verwenden: 4Allbrands bietet maximalen Komfort, ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz am Arbeitsplatz zu beeinträchtigen.
MDR
Orthopädische und semi-orthopädische Schuheinlagen sind Medizinprodukte, die (präventiv) Unterstützung bei verschiedensten Fußbeschwerden bieten. Um Sicherheit und Qualität zu gewährleisten, entsprechen alle 4Allbrands-Schuheinlagen strikt der europäischen Medizinprodukteverordnung EU/2017/745 (MDR).
Zudem sind unsere Konzepte offiziell in EUDAMED registriert. Unsere einzigartige SRN-Registrierungsnummer ist auf Anfrage direkt über unsere Berater erhältlich.

Verwendung von (semi-)orthopädischen
Schuheinlagen in Arbeitssicherheitsschuhen
Wussten Sie, dass es nicht ohne Weiteres erlaubt ist, die Schuheinlagen in Berufs- oder Arbeitssicherheitsschuhen auszutauschen?
Sobald die Originalsohle ersetzt wird, entspricht die Kombination aus Schuh und neuer Schuheinlage häufig nicht mehr den gesetzlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Um die Konformität mit den geltenden Vorschriften zu gewährleisten, muss die Kombination nach den europäischen Verordnungen EU/2016/425 (Persönliche Schutzausrüstung) und EU/2017/745 (Medizinprodukte) zertifiziert sein.
Möchten Sie wissen, wie diese Regelungen genau funktionieren und wie die (semi-)orthopädischen Schuheinlagen von 4Allbrands regelkonform in Kombination mit allen Modellen gängiger Marken von Berufs- und Arbeitssicherheitsschuhen verwendet werden können?
MAAK Advocaten (MAAK Rechtsanwälte) hat ein ausführliches juristisches Dokument erstellt. Darin wird anschaulich erklärt, wie die Gesetzgebung funktioniert und warum die Verwendung unserer (semi-)orthopädischen Schuheinlagen in Schutzschuhen offiziell zulässig ist.

Was können wir für Sie tun?
Haben Sie spezifische Fragen zu unseren zertifizierten Konzepten oder zur Anwendung der geltenden gesetzlichen Vorschriften? Füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Unsere Experten werden sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie fachkundig und individuell zu beraten.

